Interne Meldestelle
Für Meldungen nutzt die Pflegediakonie Nordfriesland ein extern betriebenes, geschütztes Hinweisgebersystem. Der Zugang führt zum Meldesystem von Curacon. Dort erhalten Sie Hinweise zum Ablauf und zum Datenschutz.
Nutzen Sie für vertrauliche Meldungen nicht die allgemeine Kontaktadresse der Pflegediakonie.
Wer kann einen Hinweis geben?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder bereits im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben. Dazu können Beschäftigte, Auszubildende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerbende sowie Personen bei Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern gehören.
Welche Hinweise gehören hierher?
Gemeldet werden können begründete Verdachtsmomente oder Kenntnisse über tatsächliche oder mögliche Verstöße im beruflichen Zusammenhang sowie Versuche, solche Verstöße zu verschleiern. Das Meldesystem ist nicht für akute Notfälle, allgemeine Beschwerden zur Versorgung oder medizinische Notlagen bestimmt. In akuten Gefahrenlagen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Notruf- oder Behördenstellen.
Vertraulichkeit und Schutz
Die Identität der hinweisgebenden Person, der von einer Meldung betroffenen Personen und weiterer genannter Personen wird nach den gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt. Zugriff erhalten nur die Personen, die für die Entgegennahme, Prüfung und Folgemaßnahmen zuständig sind. Berechtigte hinweisgebende Personen dürfen wegen ihrer Meldung nicht benachteiligt werden.
So läuft eine Meldung ab
Interne oder externe Meldung
Sie können wählen, ob Sie sich an die interne Meldestelle oder an eine zuständige externe Meldestelle wenden. Wenn ein Verstoß intern wirksam bearbeitet werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, sieht das Gesetz die interne Meldung als bevorzugten Weg vor. Ihr Recht auf eine externe Meldung bleibt bestehen.
Datenschutz im Meldesystem
Bei einer Meldung können personenbezogene Daten und gegebenenfalls besonders sensible Angaben verarbeitet werden. Für den Inhalt und die Bearbeitung gelten die Datenschutzinformationen, die im geschützten Meldesystem bereitgestellt werden. Bitte übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung des Hinweises erforderlich sind.